Ungerechtfertigter Schufa Eintrag erfolgreich gelöscht – warum die Zustellung von Mahnungen entscheidend ist 1,2,3!

Ein ungerechtfertigter Schufa Eintrag kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte konnte kürzlich in einem Fall erfolgreich außergerichtlich eingreifen und einen Schufa Negativeintrag löschen lassen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, warum die Zustellung von Mahnungen bei Schufa Einträgen entscheidend ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben, ihre Kreditwürdigkeit zu schützen.

Problematische Mahnung in Australien – Targobank lehnt Löschung ab

Der betroffene Mandant, ein 33 Jahre alter Mann aus Bayern, erhielt von der Targobank einen negativen Schufa Eintrag wegen angeblich offener Forderungen. Die Bank argumentierte, dass sämtliche Mahnschreiben ordnungsgemäß an eine ehemalige Adresse des Betroffenen in Australien versandt worden seien. Da keine Postrückläufer erfolgt waren, ging die Bank automatisch davon aus, dass die Briefe zugestellt wurden.

Diese Argumentation ist jedoch rechtlich problematisch. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte intervenierte mit Schreiben sowohl bei der Targobank als auch direkt bei der Schufa Holding AG. Trotz hartnäckiger Ablehnung seitens der Bank reagierte die Schufa positiv auf die Argumente der Kanzlei und löschte den Negativeintrag vorsorglich, allerdings ohne formale Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.

Massive Verbesserung der Kreditwürdigkeit durch Löschung

Die Löschung führte zu einer drastischen Verbesserung des Schufa Scores des Betroffenen. Sein Scorewert sprang von lediglich 11 Prozent auf hervorragende 95 Prozent – eine Steigerung von 84 Prozentpunkten. Diese deutliche Verbesserung macht in der Praxis einen enormen Unterschied aus und öffnet dem Betroffenen nun wieder finanzielle Handlungsspielräume, beispielsweise bei Kreditanfragen oder Verträgen.

Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte zur Beweispflicht bei Mahnungen

Dr. Thomas Schulte erklärt hierzu:

„Gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG muss ein Schuldner bei offenen Forderungen mindestens zweimal gemahnt worden sein. Zudem muss mindestens eine Mahnung ausdrücklich einen Schufa Warnhinweis enthalten. Die Zustellung der Mahnung muss eindeutig nachweisbar sein – die Beweislast liegt dabei vollständig beim Gläubiger bzw. der eintragenden Stelle. Häufig argumentieren Unternehmen damit, dass versendete Briefe nicht als unzustellbar zurückgekommen seien. Im Inland mag dies teilweise akzeptiert werden, jedoch gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Problem. Bei internationalen Zustellungen, wie im Fall unseres Mandanten in Australien, ist diese Argumentation besonders schwach, da der Nachweis einer korrekten Zustellung nahezu unmöglich ist.“

Wichtige Gerichtsurteile bestätigen die rechtliche Situation

Mehrere deutsche Gerichte haben sich bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt und entschieden, dass eine fehlende Zustellung oder ein fehlender Nachweis über die Mahnung und den Schufa Hinweis die Einträge unrechtmäßig machen:

  • Landgericht Mainz: Keine wirksame Mahnung ohne Zustellnachweis.
  • Landgericht Lüneburg: Mahnung ohne klaren Schufa Hinweis unwirksam.
  • Landgericht Hannover: Eintrag rechtswidrig ohne Nachweis des Zugangs der Mahnung.
  • Amtsgericht München: Negativeintrag unzulässig bei fehlender qualifizierter Mahnung.

Diese Entscheidungen zeigen klar, dass Gläubiger nicht leichtfertig negative Schufa Einträge vornehmen dürfen und die Voraussetzungen streng einzuhalten haben.

Was tun, wenn Mahnungen nicht zugestellt wurden?

Sollten Sie von einem unrechtmäßigen Schufa Eintrag betroffen sein, weil Mahnungen gar nicht oder fehlerhaft zugestellt wurden, haben Sie folgende rechtliche Handlungsmöglichkeiten:

  1. Sofortiger Einspruch und Löschantrag: Wenden Sie sich schriftlich sowohl an die Schufa als auch an das eintragende Unternehmen und verlangen Sie die Löschung aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen.
  2. Löschung gemäß DSGVO verlangen: Sie haben das Recht, nach Art. 17 DSGVO unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  3. Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht: Falls auf Ihre Forderungen nicht reagiert wird, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  4. Gerichtliche Schritte prüfen: Im äußersten Fall können Sie gerichtlich die Löschung erzwingen und eventuell Schadensersatz fordern.

Die Beweislast liegt beim Gläubiger

Es ist entscheidend, dass nicht Sie als Betroffener beweisen müssen, dass keine Mahnung zugestellt wurde, sondern das eintragende Unternehmen muss nachweisen, dass Mahnungen rechtmäßig zugestellt wurden. Gerade bei internationalen Zustellungen sind solche Nachweise oftmals kaum zu führen, was Betroffenen rechtliche Vorteile verschafft. Valentin

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Ein ungerechtfertigter Schufa Eintrag kann Ihre finanzielle Situation stark beeinträchtigen. Viele Betroffene merken erst spät, dass ihre Kreditwürdigkeit erheblich gesunken ist, wenn Kreditanfragen abgelehnnt werden oder Mietverträge nicht zustande kommen. Ein schnelles Handeln ist daher entscheidend, um die negativen Folgen eines fehlerhaften Eintrags möglichst gering zu halten.

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte steht Ihnen dabei deutschlandweit beratend und unterstützend zur Seite. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung bei Schufa Problemen und haben bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich vertreten.

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team

Telefon: 030 22 19 220 20
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Mitglied der Association of European Attorneys sowie Vertrauensanwalt im Netzwerk ABOWI LAW. Wir bieten seit vielen Jahren professionelle Unterstützung im Bereich Datenschutz, Schufa Recht und Kreditwürdigkeit.

Gerne beraten wir auch Rechtsanwaltskollegen und bieten regelmäßige Fortbildungen an.

Schützen Sie Ihre Rechte – kontaktieren Sie uns bei unrechtmäßigen Schufa Einträgen!