Schufa und Schadenersatz – was ist zu tun? 1 zu O für Verbraucher, wenn der Blitz einschlägt

Die Schufa Holding AG ist die größte Auskunftei in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann finanzielle Pläne erheblich beeinträchtigen und weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben. Allerdings können diese Einträge in vielen Fällen erfolgreich angefochten und gelöscht werden – insbesondere mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts.

Probleme mit einem negativen Schufa-Eintrag?

Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht, beispielsweise durch:

  • Unbezahlte Rechnungen (bewusst oder unbewusst)
  • Streitigkeiten mit Unternehmen
  • Fälschlicherweise gemeldete Forderungen

Solche Einträge können schwerwiegende Folgen haben, wie die Ablehnung von Krediten oder Schwierigkeiten beim Abschluss von Mobilfunk- oder Energieverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßige Einträge vornehmen oder Druck ausüben, um Forderungen durchzusetzen. Betroffene haben jedoch Rechte, um sich zu wehren: Falsche oder voreilig gemeldete Einträge können angefochten und unter bestimmten Umständen vorzeitig gelöscht werden.

Ihre Rechte: Schufa-Scoring und Datenschutz

Das Schufa-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:

  • Anzahl der Kreditkarten
  • Girokonten mit Überziehungszinsen
  • Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge

Laut Schufa werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht alle Daten korrekt sind. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen umfangreiche Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder falsche Daten zu wehren. Artikel 82 DSGVO bildet eine zentrale Grundlage für Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen, während nationale Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitere Rechte und Pflichten regeln.

Relevante Urteile: Schufa-Einträge und Schadensersatz

Die Rechtsprechung bestätigt immer wieder, dass falsche Schufa-Einträge erfolgreich angefochten werden können. Hier einige Beispiele:

  1. OLG Hamburg (Az. 13 U 70/23): Ein Kunde erhielt 4.000 € Schadensersatz, weil die Barclays Bank unberechtigte Forderungen gemeldet hatte. Der Eintrag war unrechtmäßig, da die Forderung bestritten war.
  2. Landgericht Hamburg (19. April 2023): Das Gericht sprach einem Kläger 2.000 € immateriellen Schadensersatz zu, weil ein negativer Eintrag unrechtmäßig vorgenommen wurde. Die zugrunde liegende Forderung war nicht rechtskräftig.
  3. LG Mainz (Az. 3 O 12/20): In diesem Fall wurden 5.000 € Schadensersatz zugesprochen. Es fehlte die Einwilligung zur Datenübermittlung, wodurch die Eintragung unzulässig war.
  4. OLG Dresden (Az. 4 U 1158/21): Auch hier wurden 5.000 € Schadensersatz zugesprochen, weil ein unberechtigter Eintrag vorgenommen wurde.
  5. Amtsgericht Wedding (Az. 6b C 243/98): Dieses Urteil betonte, dass „weiche Negativmerkmale“ nur dann gemeldet werden dürfen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit nachgewiesen werden kann.
  6. LG Düsseldorf (Az. 14d O 39/08): Am 24. Juli 2024 fällte das Landgericht Duisburg ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen für den Verbraucherschutz in Deutschland. Unter dem Aktenzeichen 4 O 423/23 entschied das Gericht zugunsten eines Klägers, der aufgrund eines unrechtmäßigen Schufa-Eintrags erhebliche wirtschaftliche Nachteile erlitten hatte. Der Fall verdeutlicht nicht nur das Problem fehlerhafter Einträge, sondern auch die Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit und finanzielle Handlungsfähigkeit der Betroffenen.

Hilfe bei negativen Schufa-Einträgen

Wenn Sie von einem negativen Schufa-Eintrag betroffen sind, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtmäßigkeit des Eintrags prüfen und die notwendigen Schritte zur Löschung einleiten. Dr. Thomas Schulte, ein erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, steht Ihnen mit seiner umfangreichen Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite. Seit Jahren unterstützt er erfolgreich Mandanten bei der Klärung komplexer Sachverhalte rund um Bonitätsdaten und deren Auswirkungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.twoj-adwokat-w-niemczech.com/

Zögern Sie nicht, bei Fragen zu Ihrer Bonität oder einem Schufa-Eintrag kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dr. Thomas Schulte und sein Team stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

Um einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Daten und fordern Sie einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft an, um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Am einfachsten geht die Bestellung online unter www.meineSchufa.de. Wählen Sie dort „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ aus.
  • Einspruch erheben: Wenn Sie fehlerhafte Einträge feststellen, erheben Sie umgehend schriftlich Einspruch bei der SCHUFA und der einmeldenden Stelle. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z.B. Verträge, Zahlungsnachweise).
  • Frist setzen: Setzen Sie der SCHUFA eine Frist zur Klärung des Sachverhalts (z.B. zwei bis vier Wochen).
  • Löschung beantragen: Fordern Sie die Löschung unrechtmäßiger Einträge und nutzen Sie Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
  • Widerspruchsrecht nutzen: Legen Sie gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ein, wenn eine besondere Situation vorliegt. Beschreiben Sie Ihre Situation konkret und detailliert und legen Sie Belege bei.
  • Beschwerde einreichen: Wenn die SCHUFA nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Die Adressen der jeweiligen Aufsichtsbehörde sind auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu finden.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Bei Bedarf können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig auf.

Zusätzliche Hinweise und Informationen:

  • Falsche Daten: Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Wenn beispielsweise eine Forderung fälschlicherweise als offen gemeldet wird, obwohl sie bereits beglichen wurde, können Sie die Berichtigung der Daten verlangen.
  • Gesetzliche Grundlagen: Ein negativer Eintrag darf nur erfolgen, wenn die Forderung fällig, unbestritten und nachweislich gemahnt wurde. Es müssen mindestens zwei Mahnungen vorliegen, bevor ein Eintrag erfolgt.
  • Anwaltliche Hilfe: Ein Anwalt kann helfen, die Rechtmäßigkeit eines Eintrags zu überprüfen und die notwendigen Schritte zur Löschung einzuleiten. Ein erfahrener Anwalt kennt die Mechanismen und Tricks der Eintragenden und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
  • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihnen aufgrund des Eintrags Kredite verweigert oder Verträge nicht abgeschlossen wurden.
  • Löschfristen: SCHUFA-Einträge werden nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Einträge zu einer Restschuldbefreiung werden in der Regel 6 Monate gespeichert. Es ist ratsam, die Einhaltung der Löschfristen zu kontrollieren, da veraltete Daten im Bestand verbleiben können.
  • Sperrung: In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren und darf ihn nicht weitergeben.

Es gibt Fälle, in denen trotz Restschuldbefreiung ein negativer Schufa-Eintrag bestehen blieb. Fehlerhafte Einträge können zu erheblichen Nachteilen führen, wie z.B. der Ablehnung von Krediten, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Einschränkungen bei Mobilfunkverträgen. Viele Infos auch auf dr-schulte.de