SCHUFA-Negativeinträge: Was tun, wenn Ihre Bonität zu Unrecht belastet wird?

SCHUFA-Negativeinträge: Was tun, wenn Ihre Bonität zu Unrecht belastet wird?

Viele Menschen erfahren durch Zufall, beispielsweise nach der Ablehnung eines neuen Mobilfunkvertrags, dass sie von einem **negativen SCHUFA-Eintrag** betroffen sind. Häufig steckt hinter diesem Eintrag eine Meldung eines unbekannten Dritten an die SCHUFA oder eine andere Wirtschaftsauskunftei. Doch was tun, wenn der Eintrag unberechtigt erscheint? Klagen gegen die SCHUFA selbst bringen oft wenig, da der unbekannte Melder den Eintrag einfach an eine andere Auskunftei wie Creditreform weitergibt. Was also bleibt?

Die Rechte der Betroffenen: Transparenz und Datenschutz

Der erste Schritt besteht darin, herauszufinden, wer die Daten gemeldet hat. Doch genau hier stoßen viele Betroffene auf Probleme: Manche Wirtschaftsauskunfteien verweigern die Herausgabe dieser Information mit Verweis auf „Geschäftsgeheimnisse“. Diese Praxis wurde jedoch bereits als **rechtswidrig** eingestuft. Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied in einem wegweisenden Urteil (vom 17. November 2004, Az. 317 C 328/04), dass das Recht auf Information nach § 34 BDSG Vorrang hat und eine Offenlegung der Datenquellen zwingend erforderlich ist.

Das Recht auf Auskunft gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Laut Artikel 15 DSGVO haben Betroffene das Recht, umfassende Informationen über ihre bei Auskunfteien gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich der Herkunft dieser Daten. Dieses Recht soll sicherstellen, dass unrechtmäßige Einträge identifiziert und gegebenenfalls rechtlich angefochten werden können.

Schritte zur Ausübung des Auskunftsrechts:

1. Formulierung eines schriftlichen Auskunftsersuchens: Reichen Sie ein klar formuliertes Schreiben bei der SCHUFA oder anderen betroffenen Auskunfteien ein und berufen Sie sich auf Artikel 15 DSGVO.
2. Fristsetzung: Die Auskunftei hat maximal einen Monat Zeit, um zu antworten. In komplexen Fällen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden, wobei eine entsprechende Begründung erforderlich ist.
3. Datenüberprüfung: Vergleichen Sie die erhaltenen Informationen mit Ihren eigenen Unterlagen, um fehlerhafte oder unrechtmäßige Einträge zu identifizieren.

Fehlerhafte SCHUFA-Einträge korrigieren oder löschen lassen

Wenn sich herausstellt, dass ein SCHUFA-Eintrag fehlerhaft ist, haben Betroffene das Recht auf Korrektur oder Löschung der Daten. Dies wird durch Artikel 16 und Artikel 17 DSGVO garantiert.

Korrektur bei falschen Daten

Stellen Sie fest, dass gespeicherte Daten falsch sind, können Sie deren Berichtigung verlangen. Dabei müssen Sie die Unrichtigkeit der Daten nachweisen können. Sollte die Auskunftei nicht in der Lage sein, die Korrektheit der Daten zu belegen, darf sie die Daten nicht weiter verarbeiten.

Löschung unrechtmäßiger Einträge

Unrechtmäßige oder nicht mehr relevante Einträge können gelöscht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn:

– die Forderung, die den Eintrag begründet, beglichen wurde,
– die Speicherung der Daten die zulässige Speicherfrist überschritten hat,
– die Daten von Anfang an fehlerhaft waren.

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit Wirtschaftsauskunfteien erheblich gestärkt:

1. Löschung nach Überschreiten der Speicherfrist: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Daten nicht länger gespeichert werden als in den öffentlichen Registern vorgesehen. Dies betrifft insbesondere Informationen über Insolvenzverfahren.

2. Automatische Datenweitergabe unzulässig: Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, dass Daten nicht automatisiert an die SCHUFA übermittelt werden dürfen, ohne dass eine Einzelfallprüfung stattfindet.

3. Schadensersatzansprüche: Der EuGH hat klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten als Schaden gilt, der eine Entschädigung rechtfertigen kann.

Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte

Betroffene, die sich gegen fehlerhafte oder unrechtmäßige SCHUFA-Einträge wehren möchten, sollten auf die Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte zurückgreifen. Ein spezialisierter Anwalt wie Dr. Thomas Schulte aus Berlin kann dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Warum ein Anwalt wichtig ist:

– Prüfung der Einträge: Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der gespeicherten Daten überprüfen und Fehler identifizieren.
– Kommunikation mit der SCHUFA: Die Korrespondenz mit Auskunfteien ist oft komplex und erfordert juristisches Fachwissen.
– Gerichtliches Vorgehen: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertritt der Anwalt Ihre Interessen vor Gericht.

Erfolgschancen mit Dr. Schulte
Dr. Schulte hat sich auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten spezialisiert und erreicht häufig bereits innerhalb von 1-3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge. Dank seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise hilft er Ihnen, Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.

Kontaktieren Sie uns für schnelle Hilfe

Wenn Sie Probleme mit negativen SCHUFA-Einträgen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Dr. Thomas Schulte und sein Team stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.

– Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
– E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
– Adresse: Malteserstraße 170, 12277 Berlin

Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

– Schnelle Bearbeitung: Häufig bereits innerhalb weniger Wochen
– Digitale Kommunikation: Einfach und effizient
– Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und umfassende Erfahrung

Für weiterführende Informationen und professionelle Hilfe zu SCHUFA-Negativeinträgen besuchen Sie bitte dr-schulte.de. Dort finden Sie praxisnahe Artikel, rechtliche Hintergründe und die Möglichkeit, direkt Kontakt aufzunehmen. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Dr. Thomas Schulte und seinem Team.