Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) beeinflusst maßgeblich die Bonität von Bürgern in Deutschland. Doch wie kann eine private Institution derart tiefgreifenden Einfluss auf unser Leben ausüben? Der Kern dieser Bewertungen sind persönliche Daten – und deren Schutz steht in der EU im Mittelpunkt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt, was Betroffene tun können, um sich gegen ungerechtfertigte SCHUFA-Einträge zu wehren.
Was ist SCHUFA und wie funktioniert sie?
Die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen anhand gesammelter Daten. Diese Informationen stammen von Vertragspartnern wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Inkassounternehmen. Die Grundlage hierfür ist oft eine Einwilligung des Betroffenen, die beispielsweise beim Abschluss eines Vertrags erteilt wird.
Beispiele für Daten, die gesammelt werden:
•Name und Adresse
•Bankverbindungen
•Zahlungsausfälle
•Vertragsinformationen (z. B. Kredite, Handyverträge)
Rechtliche Grundlage: DSGVO und BDSG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Artikel 6 der DSGVO legt fest, dass die Verarbeitung nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig ist, wie etwa durch:
•Einwilligung der betroffenen Person
•Vertragliche Notwendigkeit
•Rechtmäßiges Interesse
In der Praxis stützt sich die SCHUFA häufig auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 31 BDSG. Dieses berechtigte Interesse wird durch Gerichte anerkannt, da es den Vertragspartnern hilft, Risiken wie Zahlungsausfälle zu minimieren.
Kritik an der SCHUFA: Schutz der Daten und Einträge
Kritiker bemängeln, dass die SCHUFA oft Daten erhebt oder speichert, die für Betroffene belastend sind. Selbst nach Begleichen von Forderungen werden Einträge oft nicht sofort gelöscht. Hierbei beruft sich die SCHUFA auf einen brancheninternen Kodex, der eine Löschung in der Regel erst drei Jahre nach Erledigung vorsieht.
Ihre Rechte als Betroffener
1.Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind.
2.Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige oder unvollständige Daten können korrigiert werden.
3.Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen („Recht auf Vergessenwerden“).
Ein Beispiel: Ein negativer SCHUFA-Eintrag, der nachweislich falsch ist, muss gelöscht werden.
Warum bleiben erledigte Einträge oft bestehen?
Laut der SCHUFA dient das fortgesetzte Speichern erledigter Einträge dazu, Vertragspartner vor zukünftigen Risiken zu schützen. Gerichte wie das LG Wiesbaden (Urteil vom 21.02.2019, Az. 2 O 237/18) haben dies bestätigt. Dennoch gibt es rechtliche Ansätze, um eine vorzeitige Löschung durchzusetzen – insbesondere bei berechtigtem Interesse oder besonderen individuellen Umständen (Art. 17 DSGVO i. V. m. Art. 21 DSGVO).
Schritt-für-Schritt: Umgang mit negativen SCHUFA-Einträgen
1.Auskunft einholen: Fordern Sie einen kostenlosen Datenüberblick bei der SCHUFA an (einmal jährlich möglich).
2.Daten prüfen: Sind die gespeicherten Informationen korrekt?
3.Widerspruch einlegen: Bei falschen oder veralteten Einträgen sollten Sie direkt bei der SCHUFA Einspruch einlegen.
4.Rechtsberatung suchen: Wenn die SCHUFA sich weigert, einen Eintrag zu löschen, kann ein erfahrener Anwalt helfen.
Fazit
Die SCHUFA und ihre Bewertungen sind ein zentrales Instrument für Unternehmen, aber oft eine Belastung für Bürger. Der rechtliche Schutz personenbezogener Daten in der EU bietet jedoch wichtige Möglichkeiten, sich gegen ungerechtfertigte Einträge zu wehren. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich im Zweifel juristisch unterstützen.
Kontakt für rechtliche Unterstützung:
Dr. Thomas Schulte, Fachanwalt für Datenschutzrecht
📍 Malteserstraße 170, 12277 Berlin
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SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Rechtsanwalt Dr. Schulte hilft effektiv!
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Doch was tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihre finanziellen Pläne blockiert?
Probleme mit negativem SCHUFA-Eintrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht – sei es durch:
- Unbezahlte Rechnungen (wissentlich oder unwissentlich)
- Streitigkeiten mit Unternehmen
- Fälschlicherweise gemeldete Forderungen
Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, wie die Ablehnung von Krediten, Energie- oder Mobilfunkverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen.
Ihre Rechte: Fehlerhafte oder verfrüht gemeldete SCHUFA-Einträge können angefochten und unter Umständen vorzeitig gelöscht werden.
Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist
Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:
- Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
- Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
- Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.
SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte
Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:
- Anzahl der Kreditkarten
- Girokonten mit Dispozinsen
- Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge
Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe
Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen! Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung:
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- Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
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Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!
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