Löschung eines SCHUFA-Eintrags: Ihre Rechte und wie Dr. Thomas Schulte Ihnen helfen kann

Löschung eines SCHUFA-Eintrags: Ihre Rechte und wie Dr. Thomas Schulte Ihnen helfen kann

Ein negativer Eintrag in der SCHUFA kann Ihre finanzielle Freiheit erheblich beeinträchtigen. Ob Kredit, Mietvertrag oder Handyvertrag – viele alltägliche Geschäfte scheitern an einer schlechten Bonität. Doch Betroffene sind nicht hilflos: Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, hilft Ihnen, falsche oder unberechtigte SCHUFA-Einträge zu entfernen und Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchzusetzen.

Die Rolle der SCHUFA und typische Probleme

Die SCHUFA, Deutschlands größte Auskunftei, sammelt und speichert Daten über die finanzielle Bonität ihrer Kunden. Diese Daten haben einen erheblichen Einfluss auf Entscheidungen über Kredite, Verträge und mehr. Fehler sind jedoch keine Seltenheit und können schwerwiegende Folgen haben. Typische Probleme sind:

– Unbezahlte Rechnungen: Schon eine vergessene Zahlung kann zu einem negativen Eintrag führen.

– Falsche Einträge: Unternehmen melden fälschlicherweise Schulden, die gar nicht existieren.

– Automatische Datenübermittlung: Laut dem Landgericht Düsseldorf (Az. 14d O 39/08) ist die automatische Datenübermittlung ohne individuelle Kontrolle rechtswidrig.

Solche Probleme sind für die Betroffenen oft eine große Belastung. Zum Glück bietet die DSGVO wirksame Möglichkeiten, rechtswidrige Einträge zu korrigieren.

Nutzerrechte nach der DSGVO

Recht auf Information (Artikel 15 DSGVO)

Der Nutzer hat das Recht, von der SCHUFA eine detaillierte Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen. Der Nutzer kann auch erfahren, woher die Daten stammen und an wen sie übermittelt wurden. Um dieses Recht wirksam ausüben zu können, müssen Sie:

1. eine schriftliche Anfrage stellen.

2. die SCHUFA auffordern, innerhalb eines Monats zu antworten. Jede Verzögerung muss begründet werden.

Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten (Artikel 16 und 17 DSGV)

Der Nutzer kann die Berichtigung von unrichtigen Daten verlangen. Ist die Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich oder unrechtmäßig, hat der Nutzer das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.

Unterstützung durch Datenschutzbehörden

Wenn die SCHUFA nicht oder nur unzureichend antwortet, kann sich der Nutzer an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese Behörde kann Sanktionen verhängen und den Nutzer bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen.

Rechtliche Schritte und Entschädigung

– Einreichung einer Klage: Wenn außergerichtliche Maßnahmen fehlschlagen, können Sie die Löschung der Ausschreibungen vor Gericht durchsetzen.

– Schadenersatz fordern: Nach einem Urteil des EuGH (Rs. C-634/21) haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie durch falsche Daten oder automatisierte Auswertungen beeinträchtigt werden.

Wie Dr. Thomas Schulte Ihnen helfen kann

Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 auf das Datenschutzrecht spezialisiert und hat bereits viele Mandanten erfolgreich vertreten. Seine Vorgehensweise umfasst:

1. die Fallanalyse: Überprüfung der SCHUFA-Daten auf fehlerhafte oder unzulässige Einträge.

2. Durchsetzung seiner Rechte: Mit anwaltlichen Schreiben an SCHUFA und Meldebehörden fordert er die Löschung unberechtigter Daten.

3. Schadensersatzansprüche: Er hilft bei der Geltendmachung von finanziellen oder immateriellen Schäden.

4. Rechtsvertretung: vertritt den Mandanten gegebenenfalls vor Gericht und setzt seine Ansprüche durch.

Praxisbeispiele und Rechtsprechung

– AG Wedding (Az. 6b C 243/98): Eintragungen sind nur zulässig, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit nachgewiesen werden kann.

– OLG Hamburg (Az. 13 U 70/23): Schadensersatz von 4.000 € für unberechtigte Eintragungen von Forderungen bei der SCHUFA.

– EuGH (Rs. C-26/22): SCHUFA darf Insolvenzdaten nicht länger aufbewahren, als es die Insolvenztabelle erlaubt.

Kontakt zu Dr. Schulte

Zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen. Dr. Schulte berät Sie kompetent und vertritt Sie bundesweit.

Telefon: +49 (0)30 – 22 19 220 20

E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Adresse: Malteserstraße 170, 12277 Berlin

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Kreditwürdigkeit zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen!

Landgericht Düsseldorf, Az. 14d O 39/08 datenschutz.eu

Schadensersatz bei automatisiertem Scoring Europäischer Gerichtshof, Az. C-634/21 dejure.org

Auf der Website von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, dr-schulte.de, finden Sie umfassende Informationen zu verschiedenen rechtlichen Themen, insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts und der SCHUFA-Einträge. Die Seite bietet aktuelle Rechtsprechungen, Nachrichten und detaillierte Beschreibungen der angebotenen Dienstleistungen. Für weiterführende Informationen können Sie die Website besuchen oder direkt Kontakt aufnehmen:

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E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
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